Google Street View vor strenger Zensur?
Google muss sich laut einem Gutachten des in Karlsruhe ansässigen Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften (ZAR) auf deutliche Auflagen für seine Internet-Dienstleistung Google Street View einstellen. Das Gutachten wurde von den renommierten Professoren Thomas Dreier und Indra Spiecker im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz erstellt und soll gleich mehrere Widersprüche zwischen der aktuellen Praxis bei Google Street View und dem in Deutschland gültigen Recht aufgedeckt haben.
Damit geht Rheinland-Pfalz auf Konfrontationskurs mit dem Bund und den meisten anderen Bundesländern, die Google Street View in seiner aktuellen Fassung für rechtlich unbedenklich halten und sich dabei auf ein Gutachten von Nikolaus Forgò stützen. Dreier und Spiecker lassen in ihrem Gutachten keinen Zweifel daran, dass Abbildungen von Straßenzügen, die eine Höhe von zwei Metern übersteigen, nicht im Internet dargestellt werden dürften. Ebenso sei die lediglich verpixelte Darstellung von Personen oder Kfz-Kennzeichen bei Google Street View nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar, so die Experten in ihrem Gutachten.
Damit Google Street View als legaler Dienst im Internet angeboten werden kann, haben Dreier und Spiecker mehrere Vorschläge erarbeitet. So könnten z.B. die Rohdaten aus den Bildern entfernt und auf diesem Wege die absolute Anonymität der abgebildeten Personen sichergestellt werden. Außerdem könne deutlich auf den § 35 Abs. 5 BDSG verwiesen oder die Frist zwischen Ankündigung und Beginn der Aufnahmen verlängert werden.
Quelle: http://www.golem.de/1003/73505.html
Tags: Datenschutz, Google, Gutachten, Pfalz, Rheinland, Street View













19. März 2010 um 16:35
[...] Touristen ganz gut, wenn man sich die Hotels vorher schon mal im Internet anschauen kann. Bei Fact or Fake stellte kürzlich sich allerdings die Frage, ob Google Street View vor strenger Zensur stehen [...]