Seit heute ist in der gesamten Bundesrepublik die Stallpflicht für Geflügel in Kraft. In der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest heißt es unter §1, Abs. 1:
Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese bis zum Ablauf des 30. April 2006 in geschlossenen Ställen zu halten.
Ich weiĂź nicht genau, ob mit der “gesamten Bundesrepublik” auch das Internet gemeint ist und ob die gemeine Gummiente ĂĽberhaupt zur Familie der Entenvögel gehört – aber weil auch ich meinen Beitrag zur Bekämpfung der Vogelgrippe leisten will, setze ich die Verordnung einfach mal ganz solidarisch auch auf FACTorFAKE.de um – und stecke unser Maskottchen bis zum 30. April weisungsgemäß in Schutzhaft. Möchte ja nicht Schuld haben, wenn H5N1 auch noch zum Computervirus mutiert.
[Update 18.2.06, 10:44 h] So, mal noch ein
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in den Head eingebaut, um eure Browser dazu zu zwingen, diese Seite nicht aus dem Browser-Cache, sondern direkt vom Server zu laden. Der ein oder andere will hier noch Stunden nach der “Aufstallung” unsere Ente in freier Wildbahn entdeckt haben.